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Freitag, 25.04.2025

Erfüllung laufender Abrechnungs- und Erklärungspflichten

Von der Finanzbuchhaltung bis zur Lohnabrechnung

Die klassische Übernahme von laufenden Finanzbuchhaltungsarbeiten und Lohnabrechnungen gehört selbstverständlich auch zu unseren Aufgaben.

  • Finanzbuchhaltung und Lohnabrechnung
  • Führen von Nebenbuchhaltungen, z.B. Anlagenbuchhaltung oder Debitorenbuchhaltung
  • Erstellung handelsrechtlicher und steuerlicher Jahresabschlüsse
  • Erstellung von Steueranmeldungen und Steuererklärungen