Erfüllung laufender Abrechnungs- und Erklärungspflichten
Von der Finanzbuchhaltung bis zur Lohnabrechnung
Die klassische Übernahme von laufenden Finanzbuchhaltungsarbeiten und Lohnabrechnungen gehört selbstverständlich auch zu unseren Aufgaben.
- Finanzbuchhaltung und Lohnabrechnung
- Führen von Nebenbuchhaltungen, z.B. Anlagenbuchhaltung oder Debitorenbuchhaltung
- Erstellung handelsrechtlicher und steuerlicher Jahresabschlüsse
- Erstellung von Steueranmeldungen und Steuererklärungen